Re: Bauträgervertrag ohne vorliegende Baugenehmigung


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Abgeschickt von Marion am 17 Juni, 2008 um 22:19:02

Antwort auf: Re: Bauträgervertrag ohne vorliegende Baugenehmigung von Dirk Baumeister am 14 Juni, 2008 um 21:50:08:

: : hallo,
: : macht sich ein Bauträger, der noterielle Verträge mit Fertigstellungsdatum abschließt, obwohl er weiß, dass er über das Fertigstellungsdatum hinaus, noch keine Baugenehmigung hat, (weil die Erschließung noch nicht gesicht ist) strafbar oder kann er schadensersatzpflichtig werden?

: Fraglich, ob die Erschließung tatsächlich nicht gesichert ist ... und welche Konsequenzen bei Fristüberschreitung sind denn im Vertrag verankert?

Der Bauträger erschließt das Grundstück selber, durch "Kostenstreitigkeiten" mit dem Grundstückseigentümer verzögern sich die Verträge seit 4 Monaten. -Im Vertrag steht nur, dass aus einer unerhebl. Überschreitung (1 Monat)der Bezugsfähigkeit oder aus einer solchen, die der Verkäufer nicht schuldhaft zu vertreten hat, keine Ansprüche hergeleitet werden können, es sei denn, die Überschreitung ist dem Käufer unter BErücksichtigung der gesamten Umstände nicht mehr zumutbar.-Der Bauträger verspricht mündlich die Zahlung der Kaltmiete und die Fertigstellung des Hauses zum Jahresende, das wäre dann eine Überschreitung der Bezugsfähigkeit von mehr als 8 Monaten.-Der Notar bietet den Rücktritt vom Kaufvertrag an, das möchte ich aber nicht.-danke für die Kontaktaufnahme.



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