Re: Doppelgarageüberbau


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 17 Juni, 2008 um 22:45:49

Antwort auf: Doppelgarageüberbau von Irina am 17 Juni, 2008 um 19:40:58:

: Stimmt es: wenn die Grenzdoppelgarage zur Hälfte mit einem Raum der kein Aufenthaltsraum ist (Trockenraum) überbaut wird, (Bauantrag auf Änderung) ist die Garage keine Garage mehr und ist somit voll abstandsflächenpflichtig.? Die Garage und Raum haben eine gemeinsame Wand mit Wohnhaus.Vielen Dank für die Hilfe

... stimmt! Die Garage verliert mit der Überbauung, auch mit einer Nutzung als Dachterrasse ihre Privilegierung. Andere Auffassungen sind möglich, wenn die beiden Garagenteile konstruktiv getrennt sind.



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