Nachträgliche geltendmachung von Mängeln


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Abgeschickt von Gerd Paysan am 18 Juni, 2008 um 16:39:28

Hallo,

wir haben vor 2 Jahren im Juli 2006 ein Haus BJ 1920 gekauft. Das Haus war in einem guten Zustand und saniert. Die Heizung war ca. 15 Jahre alt. Beim Kauf wurden uns zugesichert, dass die Heizung funktionsfähig ist und keine Mängel aufweist. Der Kaufpreis war dementsprechend hoch.

Beim Kauf wurde gerade die Strasse vor dem Haus ausgebessert. Im Notarvertrag wurde eine Obergrenze für die Erschliessungskosten festgelegt. Wenn diese Obergrenze unterschritten wird, müssen wir dem Verkaufer die Differenz bis zur Obergrenze erstatten. Bei Überschreitung der Grenze muss uns der Verkäufer die Differenz ab Obergrenze erstatten.

Nach zwei Jahren liegt nun die Rechnung über die Erschliessungskosten vor und wir müssen dem Verkäufer eine bestimmte Summe erstatten.

Nach dem Kauf des Hauses stellte sich heraus, das die Heizung undicht war. Die erste Inbetriebnahme der Heizung (Oktober 2006 - Kaufdatum war Juli 2006) wurde durch eine Fachfirma durchgeführt. Diese hat festgestellt, das ein Druckbehälter undicht war. Mittlerwseile wurden an der Heizung 4 Repearturen durchgeführt, ohne das Problem zu beheben. Die Heizungsfirma hat uns dazu geraten, eine neue Heizung einzubauen, da sich eine weitere Ausbesserung nicht lohnt.

Wir würden gerne die uns entstandnen Kosten für die Ausbesserung der Heizung dem Käufer in Rechnung stellen und hätten diese gerne gegen die Erschliessungskosten aufgerechnet. Der Verkäufer weigert sich, so dass letztendlich nur eine Klage vor Gericht bleibt.

Meine Frage wäre, wie die Chancen stehen, nachträglich die oben beschriebenen Mängel geltend zu machen.

Danke.




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