Re: Carport Miteigentum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juni, 2008 um 13:48:33

Antwort auf: Carport Miteigentum von Susi am 19 Juni, 2008 um 09:14:35:

: Hallo!
: Ich hatte vor kurzem schon einmal mein Problem wegen eines Carports geschildert. Hier jetzt noch einmal etwas genauer, vielleicht kann mir dann jemand. Also, unsere Situation. Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung. Insgesamt 3 Reihen, vor jeder Reihe sind Stellplätze. Wir haben damals 2/29 von diesen gesamten Stellplätzen gekauft. D. h. wir besitzen zwei Stellplätze, aber unser Anteil bezieht sich auf die gesamten Stellplätze. Wir möchten jetzt ein Carport bauen und sind jetzt am grübeln, ob ALLE 29 Zustimmen müssen, die Mehrheit oder gar keiner. Denn so wie ich unseren Vertrag verstehe, besitzen alle Miteigentümer von jedem Stellplatz einen Teil.
: Weiß jemand einen Rat? Danke!

... eine Vermutung nach der Beschreibung:
Sie haben gar keinen Stellplatz gekauft sondern "nur" das Sondernutzungsrecht an einem Stellplatz. Damit wären die Stellplätze weiterhin Gemeinschaftseigentum ebenso wie das Grundstück, die Zuwegungen usw. Regelungen, auch zum Umfang des Nutzugsrechtes und zu den Abstimmungserforderlichkeiten sollten sich aus der Teilungserklärung ergeben. Die Errichtung eines Carports dürfte mindestens der Zustimmung der Mehrheit bedürfen, da es sich um eine bauliche Maßnahme bzw. die Errichtung einer baulichen Anlage auf dem Gemeinschaftseigentum handelt.



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