Re: Gaststätte umnutzen wohnen und Gewerbe


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juni, 2008 um 13:54:24

Antwort auf: Gaststätte umnutzen wohnen und Gewerbe von Gaststätte umnutzen viel Fragen am 18 Juni, 2008 um 23:22:56:

: Hallo, ich habe da ein paar Fragen die mir auf der Seele brennen und ich hoffe ich bekomme hier vielleicht kompetente Antworten.
: Zur Geschichte: Ich wohne mit meiner Frau in Niedersachsen und wir schleichen seit etwa 1 Jahr um unser "Traumhaus" eine ehemalige Gaststätte seit 10 Jahren Leerstand in einem Erholungsgebiet. Jetzt haben wir uns mal mit den Besitzern zusammengesetzt. Diese haben aus Altersgründen aufgehört danach stand die Gaststätte leer.
: Zusammen haben wir eine Begehung gemacht und alles ist soweit in Ordnung. Die Heizanlage ist wohl marode und muss neu, sowie zahlreiche Kleinig und Grossigkeiten, aber Substanz ist sehr gut.

: Lange Rede kurzer Sinn, wir haben uns auf einen Kaufpreis von 50000 Euro geeinigt und könnten das Objekt vorerst mieten mit einem Vorkaufsrecht.

: Wir würden das Haus gerne umnutzen und im oberen Teil wohnen und im unteren Teil ein Cafe und eine Kegelbahn betreiben. Auf dem Grundstück möchten wir in den nächsten Jahren Ferienhäuser bauen. Grundstück liegt direkt am Naturschutzgebiet mit traumhaftem Blick.

: Ein Termin beim Bauamt war mir jedoch fast zu positiv. Man sagte uns das man das Objekt gern wieder betrieben sehen würde und wird uns in allen Angelegenheiten unterstützen. Auch eine Umnutzung zur Wohnfläche wäre kein Problem. Eventuell so wurde uns gesagt brauchen wir keinen Umnutzungsantrag stellen, weil früher Räume in dem Objekt ebenfalls privat genutzt wurden.

: Die Probleme die wir bei einer Umnutzung hätten, liegen vor allem beim ehemaligen Betreiber.Das Paar ist über 80Jahre alt und wird nicht mehr alle Unterlagen zur Hand haben.

: Meine konkreten Fragen:
: Kann ich mich auf die Aussage vom Bauamt verlassen?
: Wie wird die Grundsteuer/Gewerbesteuer berechnet bei dieser Art?
: Ich möchte eigentlich erst mieten und dann kaufen, da ich so weitere Mängel langfristig besser feststellen kann. Wenn ich mich ins Grundbuch eintragen lasse als Vorkäufer und dann doch zurücktrete, muss ich eine teure "Strafe" zahlen?
: Alles andere ist nicht verbindlich, oder gibt es Möglichkeiten? Ich habe Angst das wir in das Gebäude investieren und die eventuellen Erben uns irgendwann rauswerfen.
: Da das Objekt solange Leerstand hatte, muss ich nicht sowieso eine Umnutzung beantragen?
: Kann ich vorerst um den nächsten Winter zu überstehen einfach in Absprache mit dem Bezirksschornsteinfeger einen Aussenkamin und einen Kaminofen anbauen/einbauen? Oder gibt es in Deutschland vielleicht Gesetze die mir verbieten nur mit Holz zu heizen? Man weiß ja nie...Die Ölheizung ist Schrott und diese werde ich dann gegen etwas moderneres ersetzten. Den Rest der Raume vielleicht erst über Wärmewellenheizung ( für den ersten Winter). Das Objekt ist 250qm gross (Wohnfläche wären dann circa 70qm Rest ist Küche/Cafe/Kegelbahn). Das Grundstück ist 3000qm gross.
: Welche Förderungen kann ich eventuell beantragen?

: Klingt alles ziemlich naiv. Ich hoffe man versteht.

: Ich habe soviel Infos wie ich konnte zusammengesucht, aber es ist einfach unfassbar komplex. Vielen vielen Dank für die/den der Antworten hat. Schnäppchen oder Insolvenzobjekt?

Die Aussage des Bauamtes sollte richtig sein. 100% verbindliche Aussagen erhalten Sie mit der Beantragung der Nutzungsänderung bzw. eines Vorbescheides zur Nutzungsänderung.
Das Erfordernis einer Nutzungsänderung hat nicht unbedingt was mit der Dauer des Leerstandes zu tun. Die erforderlichen Unterlagen müssen nicht unbedingt alte Unterlagen sein, es ist der Inhalt der Zeichnungen relevant und die können auch neu erstellt werden.

Alles andere ist in einem Forum nicht zu besprechen und erfordert konkrete Augenscheinnahme bzw. eine Beratung durch einen Anwalt, insbesondere mögliche Vereinbarungen zu Investitionen am Objekt und deren Verknüpfung mit Nutzungsrechten. Meine Empfehlung: suchen Sie sich IHRE Berater (Architekt, Anwalt, Haustechniker) und klären mit denen Ihre Wünsche und deren Umsetzung rechtlich wie technisch.




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