Re: Trotz Baugenehmigung Ärger mit Bauamt wg. Carport


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Abgeschickt von Sideleap am 20 Juni, 2008 um 07:36:21

Antwort auf: Re: Trotz Baugenehmigung Ärger mit Bauamt wg. Carport von Dirk Baumeister am 19 Juni, 2008 um 21:53:01:

: : Den werde ich auch noch fragen. Trotzdem ist die Baugenehmigung doch widersprüchlich. Im Lageplan wird der Abastand zur öffentlichen Verkehrsfläche von 1 Meter genehmigt, in einer Nebenbestimmung heißt es dann 3 Meter. Derartige Widersprüche können doch nicht zulässig sein. Oder doch? *ich wandere bald aus*


: Naja ... wenn man die Situation nur theoretisch einmal aus Sicht der Behörde betrachten möchte, könnte man unterstellen, dass sie es besonders wenig formal ermöglichen wollten, die Genehmigung zu erteilen. Darüberhinaus ist ein geringer Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche grundsätzlich nur in Ausnahmen möglich. Weiterhin gibt es die Nebenbestimmungen, die auf den erforderlichen Abstand zur Strasse hinweist. Die Unstimmigkeit hätte angefochten oder auch durch mündliche Rückfrage geklärt werden können. Und ein Bauherr hat ja mit seinem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser und Bauleiter auch fachkundige Berater, die die Baugenehmigung und die zugehörigen Nebenbestimmungen lesen und deuten können.

: ... alles Theorie ... aber auch eine Betrachtungsmöglichkeit ...

Ja, das kann natürlich sein. Nur dummerweise gab es für mich überhaupt keinen Grund mit dem Entwurfsverfasser über das Carport zu sprechen. Ich habe den Lageplan gesehen, Genehmigungsvermerk war drauf. Für mich war damit alles in Ordnung. Wofür bekommt das Bauamt denn soviel Geld für den Bauantrag. Das sind ja auch mehrere hundert Euro. Haben die nicht mal die Pflicht auf Fehler in den Zeichnungen hinzuweisen? Was prüfen die denn? Eigentlich hätte der Bauantrag so dann ja gar nicht genehmigt werden dürfen. Ich weiß, auch alles Theorie. Unser Bauamt macht ja keine Fehler. Und die Arroganz, mit dem der Mitarbeiter vom Bauamt mir gegenübergetreten ist, ist auch unbeschreiblich.




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