Re: Freiberufliche Nutzung von Wohnraum


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Abgeschickt von Keina am 20 Juni, 2008 um 10:42:52:

Antwort auf: Freiberufliche Nutzung von Wohnraum von Andrea am 20 Juni, 2008 um 10:13:40:

Wenn das wirklich kein Problem ist, sollte der Vermieter die Wohnung ja auch ausdruecklich zum Zweck der Nutzung als freiberufliche Praxis vermieten koennen. Also insbesondere keine Klauseln a la "etwa erforderliche Bauantraege sind vom Mieter zu stellen" oder "...zur Nutzung als Wohnung...".
Das Verfahren ist nicht zu kompliziert (teilweise - in NRW - sogar genehmigungsfrei), an den kosten koennte sich der vermieter beteiligen (ist ja kein Problem!) und wenn man einen schlafenden Hund weckt, um ihn zu fuettern, beisst er seltener als wenn man ihm beim Vorbeischleichen versehentlich auf den Schwanz tritt.
Ansonsten das übliche Programm der Bauaufsicht bei Schwazbauten bzw. illegalen Nutzungsänderungen, also Nutzungsuntersagung (sofort vollziehbar) an den Mieter und Verbot der erneuten Vermietung zu diesem Zweck an den Eigentümer, Kosten der NU ca. 150 EUR + evtl. Bussgeld.
Problem: Ihre Praxis ist von einem Tag auf den anderen dicht - da kann man schon einmal ein Imageproblem bekommen (war das das Gesundheitsamt oder die Gewerbeaufsicht?) oder auch nur den Umzug wirtschaftlich nicht verkraften.
Ansonsten lassen Sie sich besser für Bezahlung von einem Architekten oder Rechtsanwalt beraten - betsimmt billiger als eine geschlossene Praxis.



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