Re: Trotz Baugenehmigung �rger mit Bauamt wg. Carport


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Abgeschickt von Nadie am 20 Juni, 2008 um 10:51:41:

Antwort auf: Re: Trotz Baugenehmigung �rger mit Bauamt wg. Carport von Sideleap am 20 Juni, 2008 um 07:36:21:

Die übliche Reihenfolge der Auslegung von Bauvorlagen, insbesondere widersprüchlichen ist
1.) Text
2.) Grüneintragungen in den Plänen
3.) sonstige Pläne

Lesen Sie in der Zeitung auch immer nur die Ãœberschriften?
Dann fällt man schon mal auf die
Nase. Was meinen Sie, warum ein Bescheid soviele Seiten Text enthält? Weil das alles Müll ist und aus der Textverarbeitung rausgehauen werden soll??

Wenn Ihnen der Bauantrag nur wegen der 2 m Straßenabstand insgesamt abgelehnt worden wäre (natürlich mit Gebühr) und sie dann denselben Antrag nochmal gestellt hätten, eben um 2 m verschoben und dann mit vollständiger Gebühr, was hätten Sie dann gesagt?
Ärgern sollten Sie sich über den von Ihnen beauftragten und bezahlten Architekten, denn der hat versagt, wenn er den Bescheid nicht prüft bzw. nicht angemessen darauf reagiert. Etwaige Haftungsansprüche würde ich gleich dorthin weiterleiten, das stärkt sein Engagement oft ungemein.



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