Re: Freiberufliche Nutzung von Wohnraum


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Juni, 2008 um 15:57:33

Antwort auf: Freiberufliche Nutzung von Wohnraum von Andrea am 20 Juni, 2008 um 10:13:40:

: Liebes Forum,

: folgendes Szenario: Jemand möchte (eine schon lange freistehende Wohnung in der Fußgängerzone) für eine freiberufliche Praxis nutzen. Vermieter und Makler sagen, das wäre kein Problem, man müsse auch bei der Stadt keinen Nutzungsänderungsantrag stellen.
: Aber: Gilt diese "Verpflichtung" nicht eigentlich auch für Freiberufler?
: Angenommen, diese Person müsste einen Nutzungsänderungsantrag stellen: Wer weiß, welche Kosten da auf einen zukommen? Wie kompliziert ist das Verfahren und wie lange dauert es durchschnittlich? Und müssten Parkplätze (die es nicht gibt) zur Verfügung gestellt werden?
: Angenommen, diese Person will keine schlafenden Hunde wecken und stellt keinen Antrag - was kann schlimmstenfalls passieren?
: Vielen Dank für Eure Antworten!
: Andrea


Makler und Vermieter sind nur eingeschränkt "fachkundige" hinsichtlich der Feststellung, ob eine Nutzungsänderung zu beantragen wäre. Grundsätzlich ist eine Nutzungsänderung zu beantragen, wenn sich die Art der Nutzung ändert. Also Wohnung in Praxis wäre eine Nutzungsänderung, Boutique mit Damenoberbekleidung in Einzelhandel mit 1€-Artikeln wäre keine Nutzungsänderung. Entscheidend ist der letzte Genehmigungsstand bei der Behörde. Vielleicht ist ja die Wohnung ohne Nutzungsänderung in Räumen gewesen, die als Praxis genehmigt waren.

Bei einer Nutzungsänderung wird ein Stellplatznachweis erforderlich. Stellplätze, die nicht nachgewiesen und erstellt werden können, können in NRW gegen eine Geldzahlung "abgelöst" werden.



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