Aufgabe der Genehmigungsbehörde?


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Abgeschickt von Bollwein am 20 Juni, 2008 um 18:19:01:

Ich wende mich mit folgender Frage an Sie:
Welche Aufgabe hat die Baugenehmigungsbehörde (Bayern)?
Folgender Fall: Nachbarn, der auf seinem Grundstück mehrere ungenehmigte Gebäude und bauliche Anlagen hat. Die gemeinsame Grenze zu mir ist z. B. mit ca. 17 Metern als Grenzbau oder grenznaher Bau (Abstand ca. 1 m) bebaut, insgesamt kommt er auf ca. 25 Meter. Und er baut fleißig weiter. ("Auf meinem Grundstück mach ich was ich will, und was andere wollen interressiert mich nicht"). Bei telefonischer Nachfrage beim Bauamt sagte man mit, dass das mein Problem sei, und ich ja eine Zivilklage anstrengen könne. Wie bekomme ich das Bauamt dazu, sich dieser Sache anzunehmen?



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