Re: Trotz Baugenehmigung �rger mit Bauamt wg. Carport


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Abgeschickt von Sigma am 20 Juni, 2008 um 18:46:07:

Antwort auf: Re: Trotz Baugenehmigung �rger mit Bauamt wg. Carport von Nadie am 20 Juni, 2008 um 10:51:41:

: Die übliche Reihenfolge der Auslegung von Bauvorlagen, insbesondere widersprüchlichen ist
: 1.) Text
: 2.) Grüneintragungen in den Plänen
: 3.) sonstige Pläne

: Lesen Sie in der Zeitung auch immer nur die Ãœberschriften?
: Dann fällt man schon mal auf die
: Nase. Was meinen Sie, warum ein Bescheid soviele Seiten Text enthält? Weil das alles Müll ist und aus der Textverarbeitung rausgehauen werden soll??

: Wenn Ihnen der Bauantrag nur wegen der 2 m Straßenabstand insgesamt abgelehnt worden wäre (natürlich mit Gebühr) und sie dann denselben Antrag nochmal gestellt hätten, eben um 2 m verschoben und dann mit vollständiger Gebühr, was hätten Sie dann gesagt?
: Ärgern sollten Sie sich über den von Ihnen beauftragten und bezahlten Architekten, denn der hat versagt, wenn er den Bescheid nicht prüft bzw. nicht angemessen darauf reagiert. Etwaige Haftungsansprüche würde ich gleich dorthin weiterleiten, das stärkt sein Engagement oft ungemein.


Mittlerweile ist es (leider) so, dass die Baugenehmigungsbehörden nicht mehr allgemein prüfen, man geht davon aus, dass die Planung rechtens ist. Wenn man wie Sie eine Unterschreitung der Abstandsflächen (Von 3 auf 1 Meter) wünscht, hätte man dies als "Ausnahme" in der Baugenehmigung seperat, ausdrücklich ! mit Formular, Begründung usw. aufführen müssen, was wohl nicht geschah. Des lieben Frieden willens: Reichen Sie dies (Über Ihren Planersteller) nach, in demutvoller Haltung. Sonst hat wohl das Bauamt das letzte Wort.




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