Abgeschickt von Birgit am 09 August, 2004 um 13:58:23
Antwort auf: Terrasse an der Grunstücksgrenze von Steffi am 01 August, 2004 um 21:31:46:
Hallo Steffi,
wir wohnen auch in NRW und ich kann dir dazu folgendes sagen: Wir haben ein Reihenhaus, zwischen unseren Grundstücken befindet sich ebenfalls eine 2 m hohe und 4 m lange Mauer. Die Terrassen links und rechts von unserem Grundstück grenzen direkt an, d.h. die 3 Terrassen sind lediglich durch die Mauern getrennt. Mir ist auch nicht bekannt, dass es diesbezüglich irgendwelche Vorschriften gibt, anders als bei Überdachungen. Aber tröste dich: wir haben auch so eine überaus reizende Nachbarin. Hoffe, ich hab dir ein wenig weiter geholfen. Viel Glück mit dem Nachbarn...
Birgit