... kein Abstandflächenproblem


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 20 Juni, 2008 um 23:10:41

Antwort auf: Re: Trotz Baugenehmigung �rger mit Bauamt wg. Carport von Sigma am 20 Juni, 2008 um 18:46:07:

: Mittlerweile ist es (leider) so, dass die Baugenehmigungsbehörden nicht mehr allgemein prüfen, man geht davon aus, dass die Planung rechtens ist. Wenn man wie Sie eine Unterschreitung der Abstandsflächen (Von 3 auf 1 Meter) wünscht, hätte man dies als "Ausnahme" in der Baugenehmigung seperat, ausdrücklich ! mit Formular, Begründung usw. aufführen müssen, was wohl nicht geschah. Des lieben Frieden willens: Reichen Sie dies (Über Ihren Planersteller) nach, in demutvoller Haltung. Sonst hat wohl das Bauamt das letzte Wort.

... es geht nicht um Abstandflächen sondern den Abstand zur öffentlichen Straße. Ausserdem fallen für den Carport gar keine Abstandflächen an.



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