Re: ... kein Abstandflächenproblem


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Abgeschickt von Sigma am 21 Juni, 2008 um 11:39:35:

Antwort auf: ... kein Abstandflächenproblem von Dirk Baumeister am 20 Juni, 2008 um 23:10:41:

: : Mittlerweile ist es (leider) so, dass die Baugenehmigungsbehörden nicht mehr allgemein prüfen, man geht davon aus, dass die Planung rechtens ist. Wenn man wie Sie eine Unterschreitung der Abstandsflächen (Von 3 auf 1 Meter) wünscht, hätte man dies als "Ausnahme" in der Baugenehmigung seperat, ausdrücklich ! mit Formular, Begründung usw. aufführen müssen, was wohl nicht geschah. Des lieben Frieden willens: Reichen Sie dies (Über Ihren Planersteller) nach, in demutvoller Haltung. Sonst hat wohl das Bauamt das letzte Wort.

: ... es geht nicht um Abstandflächen sondern den Abstand zur öffentlichen Straße. Ausserdem fallen für den Carport gar keine Abstandflächen an.

Meines Wissens: Carport ist offene Garage, laut Stellplatzverordnung müssen zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen Zu- und Abfahrten von mind. 3 Metern Länge vorhanden sein. Wieso ist also bei Carport kein Abstandsfläche notwendig. Lerne gerne dazu!



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