Re: ... kein Abstandflächenproblem


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 Juni, 2008 um 19:29:03

Antwort auf: Re: ... kein Abstandflächenproblem von Sigma am 21 Juni, 2008 um 11:39:35:

: : : Mittlerweile ist es (leider) so, dass die Baugenehmigungsbehörden nicht mehr allgemein prüfen, man geht davon aus, dass die Planung rechtens ist. Wenn man wie Sie eine Unterschreitung der Abstandsflächen (Von 3 auf 1 Meter) wünscht, hätte man dies als "Ausnahme" in der Baugenehmigung seperat, ausdrücklich ! mit Formular, Begründung usw. aufführen müssen, was wohl nicht geschah. Des lieben Frieden willens: Reichen Sie dies (Über Ihren Planersteller) nach, in demutvoller Haltung. Sonst hat wohl das Bauamt das letzte Wort.

: : ... es geht nicht um Abstandflächen sondern den Abstand zur öffentlichen Straße. Ausserdem fallen für den Carport gar keine Abstandflächen an.

: Meines Wissens: Carport ist offene Garage, laut Stellplatzverordnung müssen zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen Zu- und Abfahrten von mind. 3 Metern Länge vorhanden sein. Wieso ist also bei Carport kein Abstandsfläche notwendig. Lerne gerne dazu!


... beim Abstand von Carports zu öffentlichen Verkehrsflächen geht es um die Verkehrssicherheit und einen ungestörten Verkehrsfluss auf der öffentlichen Straße.
Abstandflächen sind zwingende Abstände in erster Linie zu den Nachbargrenzen bei denen allerdings Carports, Kleingaragen und Abstellräume regelmäßig Ausnahmen bilden und gerade in den Abstandflächen eines Hauptgebäudes und ausdrücklich ohne eigene Abstandflächen zulässig sind (siehe z. B. §6 Abs. 11 BauO NRW).



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