Abgeschickt von Jochen am 21 Juni, 2008 um 20:30:28
Bauvorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet sind ja weitgehend verboten.
Eine wilde Wiese durch einen normalen Garten / Rasen zu ersetzen schein kein Problem zu sein.
Aber weiss jemand, wie die generelle Auslegung ist, wenn man eine Terrasse (aus Holz) anlegen möchte, z.B. zu einem Haus, die Terrasse sich aber im LSG befindet.
Danke.