Re: Hauskauf - Dach undicht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von G.K.L. am 09 Maerz, 2005 um 09:29:20:

Antwort auf: Hauskauf - Dach undicht von Marion am 09 Maerz, 2005 um 09:02:11:

Zuerst ein Einschreiben mit Rückschein an den Makler mit einer Frist von 10 Tagen, ob er die Aussage so gemacht hat, weil er es selbst so gedacht hat oder weil der Verkäufer es ihm vorher so erklärt hat, nach dessen Antwort dann mal weiterüberlegen. Für eine ins Blaue gemachte Aussage würde der Makler haften. Für eine arglistige Täuschung des Verkäufers haften aber nur der Verkäufer selber. Arglist müssten sie allerdings kpmplett beweisen.

Würde das Haus mal mit einem erfahrenen Bausachverständigen untersuchen. Da sind bestimmt noch weitere Mängel wie Schimmel, defekte Isolierung, PAK-Belastung und Asbest, weil in der Zeit wo man Flachdachbauten hochgezogen hat, da sind auch meist die anderen Probleme miteingebaut worden.

Gibt es überhaupt dichte Flachdächer ?

Machen Sie nach dem ersten Fehler (ein Flachdach zu kaufen) nicht noch den zweiten Fehler einen schlechten Anwalt zu nehmen.
Sollte der Verkäufer sie tatsächlich arglistig getäuscht haben, dann hätten sie ein Jahr die Möglichkeit den Vertrag anzufechten.

Mit welchem Anlaß wurde im Jahre 2002 ein Gutachten erstellt?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]