Re: Trotz Baugenehmigung Ärger mit Bauamt wg. Carport


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Abgeschickt von K.D. am 23 Juni, 2008 um 07:17:59

Antwort auf: Trotz Baugenehmigung Ärger mit Bauamt wg. Carport von Sideleap am 19 Juni, 2008 um 16:32:47:

Sie sollten sich die Spucke sparen mit der Sie auf die Bauaufsichtbehörde schimpfen. Zur Baugenehmigung gehören der Bescheid und die genehmigten Bauvorlagen. Auf den gestempelten Plänen steht nicht umsonst das Aktenzeichen der BG.
Auflagen werden erteilt, wenn Planungsfehler vorhanden sind. Wenn eine Auflage im Bescheid steht, reicht das völlig aus. Es muss nicht zusätzlich eine Grüneintragung vorgenommen werden. Sie tragen ja sicher auch nicht Gürtel und Hosenträger.

Sie hätten nach der Erteilung der BG zu Ihrem Planer gehen sollen. Der hätte die BG auf sachliche Richtigkeit prüfen können, hier ev. einen Abweichungsantrag im Widerspruchsverfahren nachschieben können.

Außerdem ist meiner Auffassung nach, im vereinfachten Verfahren in Niedersachsen der Prüfumfang der Bauaufsichtsbehörde per Gesetz eingeschränkt. Darum muss der Planer eine Erklärung zur Übereinstimmung mit den öffentlich rechtlichen Vorschriften abgeben.
Die Behörde kann selbst eintscheiden, ob Sie den Antrag ablehnt (das Geschrei hätt ich hören mögen), den Fehler ignoriert (und Sie ins offene Messer laufen läßt) oder wie bei Ihnen eine Nebenbestimmung schreibt.
Die Variante "Nebenbestimmung" ist rechtlich völlig in Ordnung.

Nun ist es so, das SIE Fehler gemacht haben und nun niemanden haben, dem Sie die Schuld geben können.
Denn wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

Achso wie es in den Wald reinruft, so schallts heraus. Vielleicht sollten Sie Ihr eigenes Auftreten bei der Behörde mal einer kritischen Betrachtung unterziehen.


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