Re: Urheberrecht auf bauplan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Juni, 2008 um 16:06:23

Antwort auf: Re: Urheberrecht auf bauplan von Tina am 23 Juni, 2008 um 10:49:38:

: ja, ich will den plan ändern, meiner meinung nach ist es ein ganz norales einfamilienhaus und ich will es nur noch etwas funktioneller machen.
: sehe ich irgendwo ob ein urheberrecht darauf ist?
: es wird den vorherigen plänen sehr anlich sein, da ich den fast fertigen rohbau ja nicht abreissen will.

: meinen frage ist nun kann der damalige architekt irgendwelche rechtlichen schritte gegen mich einreichen?


: ja, ich will den plan ändern, meiner meinung nach ist es ein ganz norales einfamilienhaus und ich will es nur noch etwas funktioneller machen.
: sehe ich irgendwo ob ein urheberrecht darauf ist?
: es wird den vorherigen plänen sehr anlich sein, da ich den fast fertigen rohbau ja nicht abreissen will.

: meinen frage ist nun kann der damalige architekt irgendwelche rechtlichen schritte gegen mich einreichen?


... natürlich KANN er, die Frage ist, ob er Erfolg haben wird. Das kann niemand aus der Ferne und ohne Blick auf die Pläne beantworten. Das Urheberrecht bezieht sich auf die Zeichnungen selbst und den künstlerischen Wert des Entwurfes und dieser Wert muss erstmal vorhanden sein. Letztlich würde ein Gericht feststellen, ob es besondere gestalterische Werte im Entwurf gibt, die schützenswert sind.

Sie haben einen eigenen Architekten (= Berater) ... befragen Sie ihn dazu! Wenn er sich nicht dazu äußern kann oder will, wenden Sie sich an einen Anwalt, der sich mit Urheberrecht beschäftigt.

Da der Rohbau begonnen wurde muss eigentlich auch eine Statik vorliegen ...



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