Re: Baulast aufgrund von Grunddienstbarkeit?


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Abgeschickt von 26196008 am 23 Juni, 2008 um 16:28:24

Antwort auf: Re: Baulast aufgrund von Grunddienstbarkeit? von Dirk Baumeister am 23 Juni, 2008 um 16:11:39:

: : Wir haben ein kleines Problem: Wir möchten ein Grundstück mitsamt des halben Zuweges erwerben. Der Noch-Eigentümer des Grundstückes teilt sich das Eigentum am Zuweg mit dem Herrn P. (wie Problem).

: : In Zukunft/Nach Kauf ist vorgesehen, dass wir und Herr P. den Zuweg gemeinsam nutzen. Der Noch-Eigentümer und Herr P. haben den Weg vor einigen Monaten gemeinsam gekauft und eine Grunddienstbarkeit eintragen lassen bezüglich Leitungs- und Wegerecht zu Gunsten unseres zukünfigten Grundstückes. Zudem besteht eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten unseres zukünftigen Grundstückes und zu Lasten des Privatgrundstück von Herrn P. (Leitungsrecht).

: : Nun verlangt das Bauamt die Eintragung einer Baulast. Diese hat der Nocheigentümer nicht eintragen lassen. Diese will Herr P. aber nur unter gewissen Umständen unterzeichnen, die einfach unverhältnismäßig sind... Nun ist diese Grunddienstbarkeit nur aus einem Grund vereinbart worden, das Grundstück zu erschließen. Kann er uns damit wirklich "erpressen"?
: : Was können wir machen?


: Wer berät Sie denn zum Kauf? ... fragen Sie dort nach weiteren (öffentlich-rechtlichen) Sicherungsmöglichkeiten der Erschließung. Ohne gesicherte Erschließung (Straße, Abwasser, Wasser ...) ist ein Grundstück grundsätzlich nicht bebaubar.


Hallo,

ist diese nicht rein rechtlich bereits durch eine Grunddienstbarkeit abgedeckt? Man könnte doch eine Baulast erklagen oder nicht?

Gibt es denn noch andere öffentlich-rechtliche Möglichkeiten außer einer Baulast?

Gruß
Dark



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