Abgeschickt von Renner am 23 Juni, 2008 um 17:41:40:
Ich habe gerade die Diskussion: Trotz Baugenehmigung Ärger mit Bauamt gelesen - gleiches Problem jetzt jedoch keinen Durchblick mehr. Ich darf also rechtlich gesehen einen Carport von der Einfahrtseite direkt an die Grenze zur Straße stellen ohne die 3 Meter ABSTAND einhalten zu müssen? Logisch, ist ja keine Garage, nur Dach über Stellplatz. Meine Gemeinde (Bayern) sagt: Vorsichtshalber mal 3 m einhalten - gaaanz tolle Info. Bescheuert und unnötig, muss ja dann wesentlich mehr Fläche versiegeln. HIIIILFE