Re: Baurecht vor 45 Jahren - wer kann helfen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 23 Juni, 2008 um 23:41:18

Antwort auf: Baurecht vor 45 Jahren - wer kann helfen von Theresa am 23 Juni, 2008 um 17:52:41:

: Benötige Hilfe:
: Kann mir jemand sagen, welche Baugesetzt vor ca. 45 Jahren in Bayern gegolten haben? Folgendes: meine Großeltern haben vor ca. 45 Jahren ein Wohnhaus und mehrere Garagen auf einem größeren Grundstück errichtet, auf dem bereits eine Scheune (12 x 10 m) stand. Über diese Scheune gibt es keine Unterlagen mehr, sicher ist, dass das damals Außenbereich war. Diese Scheune steht nun seit dieser Zeit im Abstand von 1,20 m zum Nachbarn, der das jetzt, nicht mehr "dulden" will und fordert Abriss. War der Bau damals (wahrscheinlich landwirdschaftlich genutzt) legal, da Außenbereich? Oma und Opa sind total fertig und wollen das Ding am liebsten gleich abreißen, weil der Nachbar das so will. Ich bin da nicht so sicher, ob der damit durchkommt. Weiß jemand mehr?

... die nachbarlichen Abwehrrechte einer zu nahen Grenzbebauung sind deutlich unter 45 Jahren verwirkt. Was 45 Jahre nicht gestört hat, kann nicht auf einmal stören, wenn sich nichts anderes drumherum geändert hat.



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