Offene Bebauung mit auskragendem Balkon


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Abgeschickt von Bernd Burdinski am 24 Juni, 2008 um 07:57:47

Darf man innerhalb der offenen Bebauung mit einem
Balkon über die 50 m auskragen? Geplant sind 1,50 Balkon, das Gebäude ist 49.50m lang.



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