Re: Grenzabstände für Bäume und Sträucher


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 Juni, 2008 um 15:46:47

Antwort auf: Grenzabstände für Bäume und Sträucher von Jochen Lauenstein am 24 Juni, 2008 um 12:17:27:

: Das Niedersächsiche Nachbarschaftsgesetz definiert die jeweiligen Abstände von Bäumen und Sträuchern je nach Höhe. Im gesetzt sieht man Sprünge von 0,25 m je Meter Baumhöhe. Allerdings ist zwischen 5 Meter ( 1,25 m Abstand) und 15 Meter Höhe ( 3 m Abstand) kein Abstand festgelegt. Nun wollen wir bei einem Abstand von ca. 2 Metern eine Felsenbirne pflanzen, die eine Höhe von ca. 6 Metern erreicht. Muss dafür die Genehmigung des Nachbarn eingeholt werden?

Vorher mit dem Nachbarn zu sprechen kann ja kaum schaden. Vielleicht vereinbaren sie am Ende einvernehmlich 2,50 m und vermeiden später jeglichen Streit.




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