Re: Urheberrecht auf bauplan


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 Juni, 2008 um 15:50:29

Antwort auf: Re: Urheberrecht auf bauplan von Tina am 23 Juni, 2008 um 19:31:47:

: die sache mit der statik hat ja alles ins rollen gebracht, mein architekt hat nachgefragt ob er sie uns überlassen würde, und dann kam ein sehr "netter" brief per einschreiben an mich indem er mich auf das urheberrecht hinweisst...

: mein architekt meinte das wenn die pläne geändert sind (bauänderungsantrag) es sich ja um einen neuen plan handeln würde, ergo das urheberrecht würde dann nicht mehr bestehen.

... das ist eine Wiederholung der Frage => siehe vorangegangene Antwort.

Die Statik ist üblicherweise Eigentum des Bauherrn sofern er sie bezahlt hat und muss in der Regel zum Baubeginn bei der Behörde eingereicht werden.



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