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Abgeschickt von Martin Armbruster am 24 Juni, 2008 um 23:32:16

Hallo Zusammen,
vielleicht kann jemand Auskunft geben wenn folgendes
Vorhaben umgesetzt werden sollte.
Eine Flachdachgarage ca. 3m hoch und 7x7m im Grundriss ist auf der einen Seite an ein Einfamilienhaus angebaut und auf der gegenüberliegenden Seite genau auf der Grundstücksgrenze.
Auf diese Garage soll ein Saunahaus aufgesetzt werden
mit ca. 3x3m, und ist dann über das Obergeschoss des Hauses zugänglich.
Der Statiker sieht hierfür keine bedenken.
Was würde denn das Baurecht dazu meinen?

Für eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

Tschüss




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