Abgeschickt von Nadie am 25 Juni, 2008 um 11:32:39:
Antwort auf: Bürgersteig und dessen Eigentum von Björn Hartstock am 20 Juni, 2008 um 19:03:19:
Normalerweise steht er im Eigentum der jeweiligen Gemeinde. Genaueres kann man im Liegenschaftskatatster erkennen (über die Grenzverläufe, NRW: Kreis/kreisfreie Stadt) bzw. im Grundbuch (über die Eigentumsverhältnisse an bestimmten genau bezeichnetet Grundstücken 8Gemarkung, Flur, Flurstück; Postanschrift reicht meist nicht aus).
Und wenn er einem nicht selbst gehört, musss man selbst angerichtete Schäden natürlich auch ersetzen - wie bei allen Sachen eben.
Nadie