Abgeschickt von Fam. Künzig am 11 August, 2004 um 12:25:29
Wir könnten ein (bis auf einige Kleinigkeiten) fertiges neugebautes Haus vom Bauherrn kaufen.
Wie sieht es denn dann mit der Gewährleistung des Bauträgers/den Handwerkern aus - WIR hätten mit denen dann ja keinen Vertrag - oder wie kann man das Regeln, daß wir die Rechte des ursprünglichen Bauherrn/Auftraggebers eintreten ?