Übernahme/Kauf eines (fast) fertigen Neubaus/Gewährleistung etc.


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Fam. Künzig am 11 August, 2004 um 12:25:29

Wir könnten ein (bis auf einige Kleinigkeiten) fertiges neugebautes Haus vom Bauherrn kaufen.

Wie sieht es denn dann mit der Gewährleistung des Bauträgers/den Handwerkern aus - WIR hätten mit denen dann ja keinen Vertrag - oder wie kann man das Regeln, daß wir die Rechte des ursprünglichen Bauherrn/Auftraggebers eintreten ?


Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]
baurecht.de ]