Abgeschickt von P. Lahm :-) am 26 Juni, 2008 um 09:52:01:
Antwort auf: PKW Stellplatz, Mindestbreite von Brigitte am 26 Juni, 2008 um 08:19:01:
Er muss für Sie genau so breit sein, wie es im Vertrag vereinbart wurde.
Bei Anmietung nach Besichtigung ist das meist genau so breit, wie er ist.
Baurechtliche Fragen kommen dort m.E. i.d.R. nicht zum Tragen.