Re: lagerung von holz auf einem pkw stellplatz


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Abgeschickt von P. Lahm :-) am 26 Juni, 2008 um 10:11:03:

Antwort auf: lagerung von holz auf einem pkw stellplatz von bilinski am 24 Juni, 2008 um 16:34:16:

Je nach Lagerung sieht ein Brennholzlager wirklich sch....lecht aus.
Im Nachbarrechtsgesetz für NRW steht dazu etwas in § 31, halten Sie aber wohl ein.
Und dann ist da noch § 51 BauO NRW, gegen die Sie verstoßen, wenn der Stellplatz ein notwendiger ist (sieht man in der Baugenehmigung).
Ob er das einklagen kann steht auf einem anderen Blatt, aber mitunter lässt sich die Bauaufsichtsbehörde vor solch einen Karren spannen.




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