Re: Grundstücksgrenze


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von P. Lahm :-) am 26 Juni, 2008 um 10:17:24:

Antwort auf: Grundstücksgrenze von Adam2008 am 25 Juni, 2008 um 19:39:07:

Unterstellt:
- Die Steine wurden auf dem jeweils eigenen Grundstück angebracht.
- Sie haben den Fall vollständig beschrieben (keine B-Plan-Regelungen, keine Gestaltungssatzungen, kein WEG, keine sonstigen Bonbons)
wüßte ich nicht, was Sie dazu berechtigen sollte, den Luftraum über dem fremden Grundstück regelmäßig für Ihre eigenen Zwecke (zum Öffnen der Beifahrertür) in Anspruch zu nehmen.
Erst recht nicht, wenn Sie Ihre eigene Zufahrt wirklich so schmal gebaut haben, dass sie unbrauchbar ist.
Also: Warum keine Blumen?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]