Abgeschickt von P. Lahm :-) am 26 Juni, 2008 um 18:28:59:
Antwort auf: Doppelte Gebühr Baugenehmigung von Helmut am 26 Juni, 2008 um 16:14:39:
Da fehlen die spielentscheidenden Angaben. Haben Sie ohne Anwalt geklagt, der Ihnen das mal eben erläutern könnte?
=
Verpflichtungsklage gegen den Ablehnungsbescheid erfolgreich + erfüllt?
Haben Sie einen oder zwei Bauanträge gestellt, was steht im Tenor der gerichtlichen Entscheidung (meist fettgedruckt und eingerückt).