Re: Trokenräume in Wohnanlagen


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 Juni, 2008 um 19:32:32

Antwort auf: Trokenräume in Wohnanlagen von Michael am 25 Juni, 2008 um 20:03:29:

: Hallo ihr da draußen,
: hab seit einigen tagen eine hitzige Diskussion mit meinem Arbeitskollegen über Trokenräume in Wohnanlagen.
: Mein Arbeitskollege sagt das man Trockenräume, weil sie Gemeinschaftseigentum sind, nicht Abschließen darf auch wen davon mehrere einzelne Räume zur Verfügung stehen.
: Ich bin der Meinung das man es darf schon alleine aus dem Grunde weil man mehrere Räume zur Verfügung hat und oder weil man die Wäsche vor Diebstahl schützen möchte b.z.w. nicht möchte das andere Personen an die Wäsche gehen oder durchlaufen oder Abhängen weil sie trocken ist.
: Die zweite Argumentation meines Kollegen wahr das man an die Rohre z.b. Heizung,Wasser u.s.w. ungehindert dran muss.
: Daraufhin hab ich geantwortet das durch die persönlichen Keller ja normalerweise auch diese Rohre laufen und die sind auch verschlossen.
: So ging es weiter über Wäsche hängen lassen obwohl sie trocken ist bis Wäsche abnehmen wen das der Eigentümer der Wäsche nicht macht.
: Meine Frage ist nun: Wo kann ich darüber nachlesen wer im Recht ist! Wo ist das geregelt, außer in der Hausordnung.Oder weis einer von euch Rat?


Warum sollte man nicht abschließen dürfen, wenn sich alle Nutzer und Nutzungsberechtigte sich darafu geeinigt haben? Darin verlaufende Rohrleitungen sind dabei sicher egal.
Regelungen mit Einschränkungen zum Verschließen von Türen gibt es meines Wissens nur für Türen in Fluchtwegen. Sollte man also nicht geraden den Weg durch den Treppenraum als Fluchtweg nachgewiesen haben, spricht meines Erachtens nichts gegen das Abschließen.



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