Abgeschickt von P. Lahm :-) am 27 Juni, 2008 um 09:54:44:
Antwort auf: Freizeitgrundstück mit einer Holzhütte, ist das möglich? von Monika am 27 Juni, 2008 um 09:13:53:
Das richtet sich nach den Paragraphen 30 - 35 des Baugesetzbuches, so wie es sich anhört bei Ihnen nach § 35 (Aussenbereich) - ["in der Nähe = über 50 m entfernt?!]
Und eine Huette einfach so in die Landschaft geht danach tendenziell eher nicht. Für die Einzelheiten sollten Sie sich mit Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde erkundigen.