Re: Flächennutzungsplanänderung - Richtiger Begriff?


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Abgeschickt von Bauassessor am 27 Juni, 2008 um 12:33:10:

Antwort auf: Flächennutzungsplanänderung von schlageter jürgen am 27 Juni, 2008 um 12:09:45:

Hallo,

ich weiß nicht, ob der Begriff "Flächennutzungsplan" (FNP) von Ihnen richtig verwendet wird. Der FNP ist das planerische Instrument einer Kommune zur gemeindeweiten Flächennutzung - er ist in erster Linie behördenverbindlich und erst in zweiter Linie relevant für den Grundstückseigentümer bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Ich vermute, Sie meinen eine Nutzungsänderung. Da diese vom Eigentümer beantragt wird, muss zunächst der Vermieter die Kosten übernehmen. Ist jedoch der Mieter für den Nutzungsänderungsantrag verantwortlich, so KANN der Mieter die Kosten an den Vermieter weiterleiten. Insbesondere dann, wenn der Vermieter ohne Rücksprache die Nutzung der ehem. Tennishalle in einen Indoorspielplatz vorgenommen hat.

Falls Sie tatsächlich eine FNP-Änderung gemeint haben, verhält es sich im Grunde genommen genau so.


: Guten Tag.
: Wer Kann mir Informationen geben - oder weiss wo ich welche bekommen kann über folgende Frage!
: Wer muss die Kosten für die Flächennutzungsplanänderung einer Tennisshalle in einen Indoorspielplatz übernehmen?
: Mieter oder Vermieter?
: Über Informationen wäre ich sehr dankbar.





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