Antragsteller und Kosten Nutzungsänderung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 27 Juni, 2008 um 15:41:02

Antwort auf: Re: Flächennutzungsplanänderung - Richtiger Begriff? von Bauassessor am 27 Juni, 2008 um 12:33:10:

Die Kosten einer Nutzungsänderung (oder auch eines Bauantrages, Bauvoranfrage oder was man sonst noch so beantragen kann) übernimmt GRUNDSÄTZLICH der Antragsteller. Das kann jeder sein! Der Eigentümer, der Mieter oder auch ich, obwohl ich darüber hinaus gar nichts mit der Halle zu tun haben möchte.



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