Nutzung von Einfahrten /priv. od. öffentl. Parkfläche


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Abgeschickt von marianne Feidelberg am 29 Juni, 2008 um 11:36:09

Hallo,
Wir wohnen in Innenstadtnähe, in einem ausgesprochenen Notstandsgebiet was Parkplätze angeht. Folgendes Phänomen schleicht sich zunehmend ein und verärgert viele Anwohner.
Die #Einfahrten, in denen früher Autos abgestellt wurden, werden zur Vergrößerung des Grundstücks genutzt(Kinderspielfläche/ Mülltonnenabstellplätze behindern die Einfahrt). Die Eigentümer parken also nicht mehr in der Einfahrt, sondern vor der Einfahrt auf der STraße. Sie sehen die Fläche auf der STraße vor ihrer Einfahrt (sie ist abgesenkt und durch 'Einfahrt freihalten'-Schilder gekennzeichnet)als ihren privaten Dauerparkplatz auf öffentlicher Straße an.
Gibt es eine Regelung, dass die Einfahrten zu Abstellpätzen, die zur STraße hin durch eine abgesenkte Einfahrt und dem Schild 'Einfahrt freihalten' kenntlich gemacht sind, grundsätzlich vom Eigentümer genutzt werden kann?
Das Schild Einfahrt freihalten dient dem Eigentümer der Einfahrt in solchen Fällen nur dazu, ein privates Dauerparkrecht auf der öffentlichen Parkfläche der
STraße zu installieren.
Wer kann mir hierzu Infos /Tipps geben?



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