Re: Nutzung von Einfahrten /priv. od. öffentl. Parkfläche


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Abgeschickt von P. Lahm :-) am 29 Juni, 2008 um 11:49:59:

Antwort auf: Nutzung von Einfahrten /priv. od. öffentl. Parkfläche von marianne Feidelberg am 29 Juni, 2008 um 11:36:09:

Das Parkverbot vor Ein- und Ausfahrten nach der StVO gilt nach meinem Wissen auch für und gegen den Eigentümer bzw. sonstwie Nutzungsberechtigten der Einfahrt.
Ansonsten kann man natürlich mal bei seiner Stadt anfragen, ob die jeweilige Bordsteinabsenkung im Zuge der dauerhaften Umnutzung des ehemaligen Stellplatzes nicht wieder entfallen kann.
Wer bei solchen Themen gern mal hilft, sind - je nach Gemeindegröße und Bundesland - die Ratsmitglieder und/oder Mitglieder der Bezirksvertretungen, also des jeweils "untersten" Selbstverwaltungsorgans.



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