Abstandsgrenze kinderspielturm


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Abgeschickt von Weichsberger Robert am 29 Juni, 2008 um 17:19:28

Unser Nachbar hat gestern ohne Vorankündigung einen Kinderspielturm aufgebaut, in Höhe von a. 3,50-4,0 m.
Direkt an die Grundstückgrenze, obwohl sein Garten ca. 15 m breit ist und auf dr andern Seite kein Nachbar wohnt.
Das Kind sieht und nun direkt in unseren Garten und unser bisher uneinsehbarer Lieblingsplatz ist dahin.
Wir habe zwar selber Kinder, würden uns aber nie aus 4m Höhe den Nachbarn belastigen. Hier ist meines Erachtens die Abstandsgrenze nicht eingehalten worden ?
mfG
R. Weichsberger




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