Abweichungsbescheid n. § 73 BauO NRW wegen Dachneigung von 7%


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Abgeschickt von Sabine am 12 August, 2004 um 21:01:26

Ich habe einen Abweichungsbescheid nach § 73 BauO NRW bekommen, weil die Dachneigung vom Bebauungsplan um 2% abweicht und damit gleichzeitig einen saftigen Gebührenbescheid über 400 €.
Vorab war seitens der Gemeinde bereits eine Gebühr erhoben worden über die Befreiung vom Bebauungsplan, weil das Bauamt hier eine entsprechende Anfrage gestellt hatte.
Kann mir jemand sagen, ob der Erlaß des Abweichungsbescheides und insbesondere die Festsetzung der Gebühr von 400 € rechtens ist.


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