Re: Nutzung von Einfahrten /priv. od. öffentl. Parkfläche


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Abgeschickt von P. Lahm :-) am 01 Juli, 2008 um 10:44:20:

Antwort auf: Re: Nutzung von Einfahrten /priv. od. öffentl. Parkfläche von Dirk Baumeister am 29 Juni, 2008 um 16:23:07:

: Der Entfall der Absenkung zur Zufahrt des Stellplatzes ist natürlich reine Theorie, da ja damit auch der Nachweis des in den meisten Fällen erforderlichen Stellplatzes entfallen würde. Und wer sollte denn die Kosten für die Anpassung des Bordsteins zahlen?

Der eher theoretische Gehalt des Wegfalls der Absenkung ist richtig. Ich habe das bei uns (Freiburg i.Br.) aber schon gesehen: Die Gemeinde hat dann (nach "Nachbarbeschwerden") den Bordstein zwar flach gelassen, aber davor normale Straßenparkplätze markiert.
Das meinte ich auch mit der Motivation im Rat etc.

Die Wiederherstellung des Bordsteins ist z.B. bei der nächsten Sanierung unproblematisch möglich. Gleiches könnte gelten, wenn sich die Stadt im Bescheid für die Sondernutzung entsprechend abgesichert hat.



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