Re: Grenzbebauung


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Abgeschickt von Jürgen Michel am 01 Juli, 2008 um 16:52:36

Antwort auf: Grenzbebauung von Jürgen Michel am 30 Juni, 2008 um 16:28:27:


Da ich selber sehe , hier schlecht formuliert zu haben, schreibe ich nochmals das Problem:
Unser Nachbargrundstück wurde mit einer Altlast (10 Garagen) im maroden Zustand verkauft.
Diese Garagen sind im Jahre ca 1965 auf einer Länge von ca. 15m , 1m in unser Grundstück unrechtmässig gebaut worden. Es gibt keine Baulasteintragung im Grundbuch. Mehrmalige
Vermessungen bei Eigentumswechsel des Garagengrundstücks bereits im maroden Zustand
wurden so belegt, dass die Teilruine auf unser Grundstück ragt , ein Teil steht 1m in unserem Grundstück.
Durch die jetzigen Neubesitzer die jetzt Bauherren eines Doppeleinfamilienhauses sind wurde
ohne uns zu informieren der Garagenkomplex abgerissen. Die auf unseren Grundstück 15m lange Rückwand soll stehen bleiben und unter der Erde verbuddelt werden. Zum Geländeverlauf:
Das Niveau der beiden Häuser in der Höhe zueinander, unser Haus zum Neubau Unterkante Erde Haus ist etwa 4,5m . Der Abstand beträgt 9m.
Kann man Schrott + Grundstück kaufen und einen Teil der zum Nachbar ragt einfach als Ruine (Baulast) stehen lassen?
mfg jürgen Michel




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