Re: Errichtung von Holzhäusern zur Hühner- Tauben- und Kaninchenhaltung und -zucht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von D.W. am 03 Juli, 2008 um 13:12:36:

Antwort auf: Errichtung von Holzhäusern zur Hühner- Tauben- und Kaninchenhaltung und -zucht von Heinrike am 28 Juni, 2008 um 15:45:03:

Das hängt öffentlich-rechtlich vom Baugebiet nach der Baunutzungsverordnung bzw. den sonst massgeblichen Vorschriften der §§ 34 oder 35 des Baugesetzbuches ab.
Stichwort ist dort regelmäßig "Kleintierhaltung". Viel dazu finden Sie dann z.B. im Kommentar zur Baunutzungsverordnung von Fickert/Fieseler (gibts auch in größeren Bibliotheken).
Und dann kommen noch bauordnungsrechtliche Vorschriften (u.a. Grenzabstand) Ihrer Landesbauordnung hinzu.


: Hallo. Wer kann mir etwas über die Haltung von Tauben (Brieftauben ca. 40) Hühnern mit Hahn und Kaninchen, sagen. Muß man die Haltung als Nachbar dulden? Wie groß muß der Abstand eines zu diesem Zwecke errichteten Hauses sein? In welchen Gesetzen kann ich hierrüber etwas finden? Wohin kann ich mich wenden? Vielen Dank im Voraus für die Antworten :-)!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]