Terrassenbelag zu hoch...


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Abgeschickt von Oliver am 13 August, 2004 um 15:49:33:

Der von mir beauftragte Gutachter bemängelte an meinem Haus, dass für den Terrassenbelag nicht die geforderte 15 cm Schwelle eingehalten wurde. Die Terrassenplatten sind fast eben zur Türschwelle. Daraufhin wurde (über Anwalt) eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung an den Bauunternehmer bzw. Insolvenzverwalter eingereicht. Nun stellt sich der Bauunternehmer quer und behauptet dies sei mein ausdrücklicher Wunsch gewesen und will dies mit (falschen) Aussagen des Vorarbeiters belegen. Ist es nicht so, dass der Bauunternehmer sowieso verpflichtet gewesen ist, mich darauf aufmerksam zu machen, wenn ein Sonderwunsch nicht einer DIN-Norm entspricht und dies schriftlich per Unterschrift besiegeln zu lassen. Kann er einfach durch falsche Zeugenaussagen gegenteiliges behaupten ? Ich habe diesen Wunsch zu keiner Zeit geäussert.


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