GRZ/GFZ - BauNVO 1962


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Abgeschickt von Torben Schmitt am 04 Juli, 2008 um 13:39:27:

Hallo,

eine Frage zur BauNOV von 1962. Es geht um einen freistehenden Balkonanbau bei einem Doppelhaus.

Meine Fragen:
-Zählt die Fläche des Balkons zur GRZ?
-Zählt die Fläche des Balkons zur GFZ des Dachgeschosses?
- Wie sieht bei der GFZ von Balkonen aus, die durch Rücksprung der Giebelwand (nicht auskragend) entstanden sind?

Vorab Danke.
Gruß T.Schmitt





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