Re: Bauträger pleite - Forderungen von Handwerkern an uns


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Abgeschickt von Credo, Oliver am 13 August, 2004 um 17:41:16

Antwort auf: Bauträger pleite - Forderungen von Handwerkern an uns von Kerstin am 07 August, 2004 um 12:08:45:

Bin selber Rechtsanwalt und im Bereich Baurecht tätig.
Wenn kein direkter Vertrag zwischen Euch und dem Baustoffhändler über Ankauf von Materialien zustande kgekommen ist, dann kann der Baustoffhändler sich nur an den GU wenden. Eine Anspruchsgrundlage nach Gesetz gegen Euch gäbe es dann nicht.
Viel Glück

Oliver Credo


: Wir haben 2003 ein schlüsselfertiges Haus mit einem Generalunternehmer gebaut. Dieser hat im Dezember 2003 Insolvenz angemeldet. Mangels Masse wurde das Verfahren abgelehnt.

: Diese GU-Firma gehörte zu einem ortsansässigen Baustoffhandel. Geschäftsführer beider Firmen sind die gleichen Personen.

: Von dem Baustoffhandel wurden große Teile der Baustoffe für den Innenausbau bezogen (unter anderem auch die Innentüren), dies war vertraglich so vereinbart.

: Der Einbau der Innentüren ist mangelhaft erfolgt - die Türen wurden dabei sogar teilweise beschädigt. Die Schiebetüre ist bis heute nicht eingebaut worden (nicht verputzte Wand an dieser Stelle, erhebliche Einschränkung der Wohnqualität).

: Nachdem nun der GU pleite ist, will der Baustoffhandel von den Mängeln nichts wissen (da die ja beim Einbau entstanden sind) und noch knapp 1000 Euro für die Innentüren. Die Innentüren selbst wurden bereits an den GU bezahlt. Bei den 1000 € handelt es sich lediglich um den Aufpreis gegenüber der Standard-Bemusterung.

: Jetzt meine Frage: Muss ich bezahlen ja oder nein???
: Habe ich überhaupt ein gültiges Vertragsverhältnis mit diesem Baustoffhandel oder hatte ich nur ein gültiges mit dem GU???

: PS: Jedem Handwerker würde ich das Geld gern geben, aber nicht diesem betrügerischen Geschäftsführer.

: Wer kann mir da weiterhelfen???? DRINGEND!!!




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