Bebauungsplan


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Abgeschickt von pebeck am 05 Juli, 2008 um 14:24:40

Bei Bebauungsplanverfahren erhalten berechtigte Einwände der Bürger von den Kommunen meist den Vermerk: "Den Stellungnahmen der Antragsteller wird nicht stattgegeben". Der Satzungsbeschluss wird dann vom Rat (insbesondere wenn der Bürgermeister der Mehrheitsfraktion angehört)durchgewinkt.
Kann der Bürger dann nur noch auf dem Wege einer für ihn sehr teuren Normenkontrollklage versuchen an sein Recht zu kommen oder gibt es noch andere Möglichkeiten?




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