Re: Brandschutzmauer


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Dirk Baumeister am 06 Juli, 2008 um 14:24:06

Antwort auf: Brandschutzmauer von Hesselbarth Kornelia am 06 Juli, 2008 um 10:38:54:

: wir möchten ein bestehendes Wohnhaus um 5m erweitern, haben somit zum Nachbargrundstüch auf 1,5m heran.
: Benötigt der Nachbar einen Baulasteintrag im Grundbuch oder reicht eine Brandschutzmauer??
: Was verstehe ich unter einer Brandschutzmauer??


Dürfen Sie planungsrechtlich überhaupt so nah an die Grenze bauen? Ist also eine geschlossene Bauweise möglich? Eine Baulast wird nicht im Grundbuch eingetragen sondern im Baulastenverzeichnis der Gemeinde, im Grundbuch wäre das eine Grunddienstbarkeit. Mit Brandschutzmauer ist vermutlich eine Brandwand gemeint.

... und beantwortbar ist eine solche Frage ohne Kenntnisse der planungsrechtlichen Zusammenhänge und der konkreten Grundstücksituation einfach nicht. Wenden Sie sich an einen Architekten UND vorab am besten an die zuständige Bauaufsichtsbehörde und stellen Ihre Absichten dort vor.




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]