Re: Bebauungsplan


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Abgeschickt von Bauassessor am 07 Juli, 2008 um 11:13:00:

Antwort auf: Bebauungsplan von pebeck am 05 Juli, 2008 um 14:24:40:

Sobald der Bebauungsplan in Kraft getreten ist (d.h. mit der Bekanntmachung des Bebauungsplan) ist er nur noch über die Normenkontrolle anfechtbar. Davor ist er noch nicht in Kraft, somit könnte man noch über Petitionen etc. versuchen, ein Inkrafttreten zu verhindern.

Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans könnte man über entsprechenden Bürgerwillen natürlich noch eine Bebauungsplanänderung oder ein Aufhebungsverfahren "erzwingen" - aber das ist mind. so aufwendig und langwierig wie ein Normenkontrollverfahren.


: Bei Bebauungsplanverfahren erhalten berechtigte Einwände der Bürger von den Kommunen meist den Vermerk: "Den Stellungnahmen der Antragsteller wird nicht stattgegeben". Der Satzungsbeschluss wird dann vom Rat (insbesondere wenn der Bürgermeister der Mehrheitsfraktion angehört)durchgewinkt.
: Kann der Bürger dann nur noch auf dem Wege einer für ihn sehr teuren Normenkontrollklage versuchen an sein Recht zu kommen oder gibt es noch andere Möglichkeiten?





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