Re: bauabstand von Bach?


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Abgeschickt von Bauassessor am 07 Juli, 2008 um 11:15:27:

Antwort auf: Re: bauabstand von Bach? von lisa am 05 Juli, 2008 um 20:58:06:

Hallo,

das kannman so pauschal nicht sagen - evtl. gibt es für den Bach schon so genannte Überschwemmungsbereiche, die von der Bebauung freizuhalten sind. Auch das kann Ihnen die Verwaltung sagen - falls nicht das Bauamt, dann die Untere Wasserbehörde.


: : : Hallo, wir haben uns diese Woche ein altes Bauernhaus mit Scheune angeschaut, im Garten soll ein zusätzlicher Bauplatz vorhanden sein. Unterhalb des Grundstücks verläuft ein bach , ich habe jetzt nicht wirklich etwas gefunden, aber man muss doch einen bestimmten Abstand einhalten?10 Meter? 5 Meter. Und wie ist es mit Grenzbebauung zum Nachbarn. Der Verkäufer sagte, dies wäre kein problem, da sich andere Nachbarn auch nicht daran gehalten hätten. Es steht noch eine nach 2 Seiten offene Halle - also an die Nachbarsgrenzen gebaute Halle auf dem Grundstück - dürfte man das ausbauen? Hoffe jemand weiß etwas - danke
: : : lg
: : : Lisa

: : ... fragen Sie beim zuständigen Bauamt nach ... die können Ihnen sagen, was von den Gebäuden genehmigt ist und was nicht und was von den ungenehmigten Gebäuden überhaupt genehmigungsfähig wäre. Ungenehmigte und nicht genehmigungsfähige Gebäude auf Nachbargrundstücken schaffen kein Baurecht und sind auch keine Grundlage für eine Rechtmäßigkeit von Gebäuden auf einem anderen Grundstück. Im Gegenteil, ungenehmigte Gebäude oder Gebäudeteile sind meines Erachtens ein Wertminderungsfaktor, da die Kosten einer nachträglichen Genehmigung (dreifache Gebühr) oder eines Abrisses berücksichtigt werden müssen.

: Danke schön - wissen Sie evtl. Bescheid wegen dem Abstand vom bach?
: lg
: Lisa





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